steuern

Sehr geehrter Herr ...,
es freut mich zu lesen, dass Sie als Folge des so genannten „Wachs­tums­beschleunigungsgesetzes“ Mittel für Neuinvestitionen zur Ver­füg­ung hatten. Ich hatte das Gesetz abgelehnt und bin auch wei­terhin dafür, es wieder abzuschaffen. Es hat die Steuervielfalt wei­ter verkompliziert und Kommunen mit Steuerausfällen von 1,6 Mil­liar­den Euro belastet. Eine breite positive Wirkung des Gesetz­es­pa­ke­tes auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist nicht erkenn­bar.

Dennoch lohnt es sich, die Folgen solch einer Gesetzesänderung ge­nauer anzuschauen. Bisher liegen kaum verallgemeinerbare sta­tis­tische Zahlen dazu vor. Mich würde interessieren, ob die Aus­last­ung Ihres Hauses seit Januar 2010 tatsächlich signifikant gestiegen ist. Dieses Ziel wurde bei der Steuersenkung behauptet.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wirke sich jetzt auf die öffentlichen Haushalte aus, sodass mit geringeren Steuereinnahmen zu rechnen sei, sagte der Vertreter des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums im Arbeitskreis, Matthias Löscher, vor Beginn der Sitzung. Er hat es verstanden, Herr Kollege Wissing. Sie haben es nicht verstanden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschleunigt das Wachstum der Schulden; das haben wir schon mehrfach festgestellt. Aber es ist gut, dass uns die Zahlen nach der Pressekonferenz, die heute um 13 Uhr stattfand, tatsächlich zur Verfügung gestellt worden sind. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Sehen Sie sich die Zahlen an und rechnen Sie einmal zusammen, wie hoch das Steueraufkommen bei Bund, Ländern und Gemeinden im Jahre 2009 war und wie die Schätzung für dieses Jahr aussieht. Dann stellen Sie fest, dass 20 Milliarden Euro fehlen. Komisch, 20 Milliarden Euro sind weg, unter anderem dank Ihres Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und anderer steuerlicher Maßnahmen, mit denen Sie Bund, Ländern und Gemeinden Geld wegnehmen. (Frank Schäffler (FDP): Das meiste davon ist doch schon 2005 beschlossen worden!) Wenn Sie sich die Zahlenkolonnen für 2011, 2012 und 2013 ansehen, dann werden Sie feststellen: Es geht nur ganz langsam wieder bergauf. Was da beschleunigt wird, frage ich mich die ganze Zeit. Wachstum wird damit sicherlich nicht beschleunigt. Wenn wir insgesamt fünf Jahre brauchen, um bei den Steuereinnahmen wieder den Stand des Jahres 2008 zu erreichen, dann hat das mit Wachstumsbeschleunigung aus meiner Sicht gar nichts zu tun. (Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Sehr wahr! - Iris Gleicke (SPD): Richtig! - Dr. Volker Wissing (FDP): Sie haben damals die Insolvenzen beschleunigt!) Man kann daraus auch nicht schließen, es gebe riesige Spielräume für Steuersenkungen.

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Sehr geehrte Frau ...,
Sie haben mir Ihre Überlegungen zur steuerlichen Einstufung Verwitweter mitgeteilt.

Ich bedaure, dass Sie Ihren Ehemann und Ihre Kinder den Vater verloren haben. Sie hatten eine schwere Zeit. Aber Ihr Brief vermittelt auch den Eindruck, dass Sie einen Weg gefunden haben, mit Ihrer veränderten Lebenssituation klar zu kommen. Das ist sicher nicht immer leicht. Ich verstehe, dass Sie sich ärgern, wenn Sie das Gefühl haben auch noch steuerlich benachteiligt zu werden.

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex, aber es muss auch den unterschiedlichsten Lebenssituationen gerecht werden. An der Frage Ihrer steuerlichen Einstufung wird sich nichts ändern lassen. Es wäre auch nicht hilfreich. Die Steuerklasse II für Alleinerziehende und Verwitwete stellt genau betrachtet keine wesentliche Benachteiligung dar. Steuerklasse III nimmt lediglich den Effekt des Ehegattensplitting vorweg.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie fragen, ob bei dem Beschluss des Bürgerentlastungsgesetzes bewusst Arbeitnehmer in Altersteilzeit unberücksichtigt blieben und falls sie doch berücksichtigt wurden, warum dies nicht zu einer Erhöhung des Nettogehalts führt.

Im Grundsatz finden steuerliche Regelungen des Bürgerent- lastungsgesetzes auch auf Steuerpflichtige in Altersteilzeit An- wendung. Speziell bei Altersteilzeitverträgen mit einer Mindestnettoaufstockung kommt es jedoch tatsächlich dazu, dass steuer- und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen dem Arbeitnehmer bei seiner Vergütung nicht zu Gute kommen.

Bereits im Jahr 2003 wurde auf Initiative der SPD das Altersteilzeitgesetz geändert, um diese schon damals als ungerecht erkannte Rechtsfolge zu vermeiden. Für Altersteilzeit, die ab dem 1. Juli 2004 begonnen wurde, wurde die bis dahin geltende Mindestnettoaufstockung durch eine Bruttoaufstockung abgelöst. Steuer- und Beitragssenkungen kommen seitdem allen Personen in Altersteilzeit, für die eine Bruttoaufstockung entsprechend der gesetzlichen Regelung im Altersteilzeitgesetz vereinbart war, zu Gute.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie hatten mir Ihre Nachricht an Klaus-Peter Flosbach per eMail gesandt. Darin haben Sie die Bitte geäußert, er möge sich dafür einsetzen, dass beschränkt Einkommensteuerpflichtige Saisonarbeitnehmer nicht zwangsläufig eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben haben.

Die ab dem Veranlagungszeitraum 2009 bestehende Veranlagungspflicht für beschränkt Einkommensteuerpflichtige führt tatsächlich für viele Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften zu zusätzlichem Aufwand. Mit der entsprechenden Gesetzesänderung sind wir allerdings einer Aufforderung des Bundesrechnungshofs gefolgt.

Der Bundesrechnungshof hat in den Jahren 2003 und 2004 die Durchführung des Lohnsteuer­abzugs für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer geprüft. Er ist zu der Auffassung gelangt, dass nach der Verwaltungserfahrung die im Bescheini­gungsverfahren geltend gemachten Aufwendungen in erheblichem Umfang nicht mit den verwirklichten Lebenssachverhalten übereinstimmen und es zu einem entsprechenden Steuer­ausfall kommen könnte. Dies gelte nach Auffassung des Bundesrechnungshofes insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern im Gegensatz zu den unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern bisher keine Veranlagungs­pflicht bestehen würde. Im Jahressteuergesetz 2009 wurde daher - in Abstimmung mit den Ländern - eine ent­sprech­ende Anpassung des Einkommensteuergesetzes aufgenommen.

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Sehr geehrter Herr ...,
sie haben mich aufgefordert, mich gegen eine Kürzung der Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung einzusetzen. Ich darf Ihnen versichern, dass sich die gesamte SPD-Bundestagsfraktion in den Beratungen zum Haushalt 2010 dafür einsetzt, dass die Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung in unveränderter Höhe fortgesetzt werden. Wir fordern von der Bundesregierung, die Verpflichtungsermächtigung für die CO2-Gebäudesanierung auf das Niveau des Haushaltsentwurfes 2010 vom Sommer 2009 aufzustocken.

Das vom sozialdemokratisch geführten Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelte CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich genutzt worden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Es verbessert zugleich die Wohnqualität und schafft Beschäftigung. Die Anzahl der eingegangenen und bewilligten Anträge haben in den letzten Monaten die Erwartungen um ein Vielfaches übertroffen.

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Sehr geehrter Dr. Däke,
Sie haben mich gefragt, ob ich einen parlamentarischen Vorstoß zum Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag unterstützen würde.

Nein, das würde ich nicht. Die ostdeutsche Wirtschafts- und Steuerkraft liegt noch immer deutlich hinter der westdeutschen zurück. Der Solidarpakt und andere vereinigungsbedingte Finanzleistungen des Bundes sollten daher nicht in Frage stehen. Der Solidaritätszuschlag ist zwar nicht zweckgebunden, sondern geht in das allgemeine Steueraufkommen ein. Aber aus diesem werden Jahr für Jahr ostdeutsche Länder und Kommunen unterstützt. Ohne diese Unterstützung wären sie nicht lebensfähig.

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Sehr geehrter Herr ...,

Sie haben mich aufgefordert, mich dafür einzusetzen, dass der Kinderfreibetrag auf das volle Existenzminimum angehoben wird. Entsprechend fordern Sie eine Erhöhung des Kindergeldes.
Ich unterstütze Ihre Forderung jedoch nicht. Bereits mit der aktuell von der Regierung beabsichtigten Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008 Euro und der Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind werden die Weichen in der Familienpolitik falsch gestellt. Familien mit einem Kind, die Kindergeld erhalten, profitieren jährlich mit 240 Euro. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 63.391 Euro ist der Steuervorteil höher als das Kindergeld. Je mehr eine Familie verdient, desto stärker profitiert sie vom Freibetrag. Spitzenverdiener können so durch den Freibetrag pro Kind bis zu 443 Euro für sich verbuchen. Kinder von ALG II-Empfängern gehen leer aus.

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