Sehr geehrter Herr ...,
Sie kritisieren, dass ich dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im November 2007 trotz meiner Bedenken zugestimmt hatte. Meine Gründe dafür hatte ich Ihnen damals beschrieben. Inzwischen wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Daraus folgern Sie, ich hätte wider besseren Wissens einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt.
Meines Erachtens ist Ihre Schlussfolgerung ein wenig zu einseitig, die Tatsachen stellen sich doch etwas komplexer dar: Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung von Daten nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz war. Die Richter forderten aber strengste Bedingungen für die Speicherung und kamen zu dem Urteil, dass ihr Maßstab dafür nicht erreicht wird.
Bernd Scheelen