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Sehr geehrter Herr ...,
Sie kritisieren, dass ich dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im November 2007 trotz meiner Bedenken zugestimmt hatte. Meine Gründe dafür hatte ich Ihnen damals beschrieben. Inzwischen wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Daraus folgern Sie, ich hätte wider besseren Wissens einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt.

Meines Erachtens ist Ihre Schlussfolgerung ein wenig zu einseitig, die Tatsachen stellen sich doch etwas komplexer dar: Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung von Daten nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz war. Die Richter forderten aber strengste Bedingungen für die Speicherung und kamen zu dem Urteil, dass ihr Maßstab dafür nicht erreicht wird.

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Sehr geehrter Herr ...,

Sie haben mir Fragen zum Einsatz von Open-Source-Software gestellt. Ich möchte mir erlauben, nicht im Detail zu antworten. Meine Mitarbeiter und ich sind keine IT-Spezialisten sondern Anwender. Unter diesem Aspekt ist meine Antwort zu betrachten.

In meinen Büros kommt freie Software zum Einsatz, z. B. Firefox, Thunderbird, OpenOffice und meine Homepage ist mit Joomla gestaltet. Mit den jeweiligen Programmen bin ich sehr zufrieden. Der frei zugängliche Quellcode und die große Programmierergemeinde schaffen offensichtlich ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit.

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Sehr geehrter Herr vom ...,
Sie haben mir Ihre Sorgen bezüglich der Umsetzung der Breitbandinitiative mitgeteilt. Gerne unterstütze ich Ihre Forderungen.

Ich teile die Bedenken, die Gerd Landsberg (Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes) vor kurzem äußerte.

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Sehr geehrter Herr Wiek,
ich habe dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen am 18. Juni zugestimmt. Meine inhaltlichen Gründe dafür habe ich Ihnen bereits dargestellt. Auf Ihre nochmalige Frage zu meinem Abstimmungsverhalten möchte ich gern kurz antworten.

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Sehr geehrter Herr Becker,
ich habe dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen am 18. Juni zugestimmt. Meine inhaltlichen Gründe dafür habe ich in meiner Antwort an Herrn Wiek dargestellt. Auf Ihre Frage ob ich bei der Lesung im Plenarsaal war möchte ich gern antworten.

Ich bin kurz vor der Abstimmung aus meinem Büro in den Plenarsaal gegangen. Bis dahin habe ich die Debatte am Fernseher von meinem Schreibtisch aus verfolgt. Parallel habe ich gearbeitet.

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Sehr geehrter Herr Wiek,
Sie haben mich aufgefordert, mich bezogen auf den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen von niemandem blenden zu lassen. Das habe ich getan. Meine Fraktion konnte grundlegende Änderungen am ursprünglichen Entwurf durchsetzen.

Unser Anliegen ist sicher unstrittig: das grausame Kinderpornografie-Geschäft zu erschweren - verhindern können wir es bedauerlicherweise wohl nicht. Mit dem gestrigen Parlamentsbeschluss haben wir einen wichtigen Schritt getan. Nicht zu handeln, wäre in jedem Fall die schlechteste Option und den vergewaltigten Kindern gegenüber unverantwortlich gewesen.

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