Inklusion - Brücke zur Teilhabe
“Inklusion bedeutet allgemein die Einbeziehung von Teilen in und zu einem Ganzen. Zunehmend verstehen wir diesen Begriff auch als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens: Inklusion bedeutet hier, die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.
Je unterschiedlicher und vielfältiger die Menschen einer Gruppe sind, desto mehr kann die Gemeinschaft und jeder einzelne in ihr profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu nutzen.
Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Inklusion ist eine Leitidee, an der wir uns konsequent orientieren und an die wir uns kontinuierlich annähern, selbst wenn wir sie nie vollständig erfüllen können.” (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Kommunaler Index für Inklusion - Arbeitsbuch, Bonn, 2010, S. 2-3)
Die Vereinten Nationen haben mit der “UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” einen rechtlichen Rahmen gesetzt, der auch für die und in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Infolge dessen wird zum Beispiel die inklusive Beschulung zum individuellen Recht.
Es geht gar nicht mehr darum, ob man eine inklusive Gesellschaft haben möchte oder nicht, es geht darum, wie wir diese gestalten.
Bernd Scheelen
Es ist normal, verschieden zu sein!
SPD beschäftigt sich mit dem Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung.
Mit einem Bekenntnis zur „Inklusion“, also zur gemeinsamen Bildung von Behinderten und Nicht-Behinderten in den Schulen, hat die Krefelder SPD einen Sonderparteitag zu dem Thema beendet.