gesundheit

Liebe ...,

du hast mir Beschluss und Begründung des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gesandt.

Ich befürworte die PID und möchte dir das kurz begründen. Dabei möchte ich mich auf ein Argument beschränken. Sowohl Eure Position als auch die der Befürworter wurden in den vergangenen Wochen umfänglich diskutiert. Für mich wiegt letztlich am schwersten: Pränataldiagnostik ist erlaubt und Spätabtreibungen sind legal, wenn eine Behinderung diagnostiziert wird.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie kritisieren, dass durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), welches der Deutsche Bundestag 2003 mit großer Mehrheit verabschiedet hat, die Beitragsfreiheit Ihrer Direktversicherung beseitigt wurde.

Das GMG verlangt den Versicherten, die für ihre betriebliche Altersversorgung eine Kapitallebensversicherung mit „Einmalzahlung“ abgeschlossen haben, einen Solidarbeitrag ab. Die Neuregelung sollte dazu beitragen, die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner zu verringern:
Wir mussten entscheiden, ob wir Rentnern, die über eine Zusatzversorgung verfügen, eine zusätzliche Belastung zumuten können. Dabei war uns bewusst, dass nicht jeder, der eine Zusatzversorgung hat, finanziell stark ist. Aber er ist finanziell stärker als derjenige ohne zusätzliche Versorgungsleistung. Die damals vorliegenden Daten zeigten, dass im Jahre 2002 die Krankenkassen für jeden Rentner im Durchschnitt 3.907 € aufgewandt haben. Ihre durchschnittlichen Beitragseinnahmen je Rentner beliefen sich demgegenüber auf lediglich 1.716 €. Damit deckten die Beitragszahlungen der Rentner 2002 knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben. 1973 finanzierten die Rentenversicherungsträger, die bis 1983 den gesamten Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner zahlten, die Gesundheitskosten der Rentner hingegen noch zu gut 70 Prozent.
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Sehr geehrter Herr ...,
für Ihre Email, in der Sie die Pläne der Bundesregierung, mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes 500 Mio. Euro im Bereich der Apotheken einzusparen kritisieren, danke ich Ihnen.

Ich freue mich, dass Sie auf meine Bitte reagiert haben, mir Ihre Adresse mitzuteilen. Als Abgeordneter für das südliche Krefeld bin ich am Austausch mit den hier lebenden Menschen interessiert.

Ihre Kritik bezieht sich auf die geplante Regelung, wonach in der Arzneimittelpreisverordnung die Vergütung des pharmazeutischen Großhandels für Fertigarzneimittel neu geregelt werden soll. Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass die Kostenträger durch die Neufestsetzung der Großhandelsspanne im AMNOG um 400 Mio. Euro im Jahr entlastet werden, davon entfallen 85 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen. Vertreter des pharmazeutischen Großhandels hatten dazu bereits angekündigt, diese Einsparungen durch verminderte Rabatte an die Apotheken weiterzugeben.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben Sorge, dass mit der Einführung der elektronischen Gesunheitskarte (eGK), speziell bei der Patientendatenaktualisierung, erheblicher Mehraufwand und Mehrkosten auf die Arztpraxen zukommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Einführung der eGK. Meine fachlich zuständigen Kollegen gehen davon aus, dass die zusätzlich zu erwartenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Arztpraxen verfügen bereits in den allermeisten Fällen über eine hinreichend gute elektronische Netzanbindung.

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Sehr geehrte Frau ...,

sie hatten darauf hingewiesen, dass die durch die Krankenkassen finanzierbaren Rollatoren nicht geeignet sind, um sich damit auch bei Eisglätte draußen zu bewegen.

Ich habe Ihre Sorge mit Fachleuten meiner Fraktion besprochen. Gerne gebe ich Ihnen die Sicht meiner Kollegen kurz wieder: Für Hilfsmittel wie einen Rollator gilt das „Festbetragssystem“. Damit soll sichergestellt werden, dass eine angemessene Versorgung ohne Zuzahlung erreicht wird. Die Entscheidung darüber, mit welchen Mitteln die angemessene Versorgung im Detail erreicht wird, trifft die Selbstverwaltung der Kassen und Kassenärzte - der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Er bestimmt als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Form von Richtlinien den Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das macht auch Sinn, denn mit der stetigen Bewertung und Einordnung tausender medizinischer Produkte und Leistungen wäre der Gesetzgeber schlicht überfordert.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie für das gleiche Medikament erheblich unterschiedliche Preise zahlen mussten und diese wesentlich vom Festpreis, den Ihre Kasse erstattet, abweichen. Ich habe das Thema mit Fachleuten meiner Fraktion besprochen.

Sie sind privat versichert. Wie viel Ihre Kasse erstattet hängt also allein von Ihrem individuellen Tarif ab. Ob sich Ihre Kasse dabei an einer Festpreisliste orientiert und wie diese Festpreise festgelegt werden, entzieht sich unserer Kenntnis.

Zum Preis selbst ist folgendes zu sagen: Das Preissystem in Deutschland ist stark reglementiert. Die von Ihnen genannten Preisunterschiede sind eigentlich nur möglich, wenn Ihnen ein Importprodukt verkauft wurde. Das gleiche Medikament des selben Herstellers kann in unseren Nachbarländern z. T. erheblich günstiger angeboten werden. Ihre Apotheke kann also Medikamente direkt importiert und günstiger an Sie weiter gegeben haben.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben mir viel Erfolg am 27.9. gewünscht. Dafür möchte ich Ihnen danken. Glücklicherweise habe ich den Einzug in den Deutschen Bundestag noch einmal geschafft.

Zu Ihrer Frage, welche Bedenken ich gegenüber dem Alkohol-Cannabis-Vergleich habe, nehme ich gerne Stellung. Dieser Vergleich wird, auch von Ihnen, genutzt, um die Legalisierung des Cannabis-Konsums zu fordern. Bei diesem Thema geht es meines Erachtens aber nicht um die Erörterung medizinischer Fragen.

Die Tatsache, dass Alkohol-Konsum in Deutschland legal ist, ist ein fest verankerter und historisch gewachsener Fakt. Im Kampf gegen Alkohol-Missbrauch kann es daher „nur“ darum gehen, den Konsum einzuschränken – zum Beispiel durch teurere Preise. Ein Alkoholverbot ist in unserer Gesellschaft nicht durchsetzbar. Verbots-Argumente finden sich dennoch genug. Daher würde ich jede Maßnahme unterstützen, die den Zugang zu Alkohol erschwert. Das gleiche gilt für alle Drogen, angefangen beim Nikotin.

Mit freundlichen Grüße

 

Sehr geehrter Herr ...,

Sie haben mir Ihre Argumente für eine Legalisierung des Cannabis-Konsums genannt. Sie schreiben auch, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung würde eine Entkriminalisierung von Cannabis-Sativa unterstellen. Ich vermute, da liegt ein Missverständnis vor. Ich kenne von Sabine Bätzing zu dem Thema folgende Aussagen: „Die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bedeutet keineswegs, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten bestraft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von der Strafverfolgung bzw. von der Bestrafung abgesehen werden.“

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben mich gefragt, was ich tun werde, um den Nichtraucherschutz zu stärken und die Abgeordnetenbestechung eindeutiger bestrafbar zu machen. Gerne will ich Ihnen darauf antworten. Ich bin zwar Nichtraucher, aber meines Erachtens sollen Raucher selbst entscheiden können, ob und wieviel sie rauchen. Das gilt solange sie dadurch die Gesundheit Dritter nicht belasten. Passivrauchen schadet aber allen. Deshalb trete ich ausdrücklich für Nichtraucherschutz ein - besonders am Arbeitsplatz. Beim Thema Nichtraucherschutz geht es gerade nicht um Verbote und eingeschränkte Freiheiten, wie es allzu oft dargestellt wird. Ganz im Gegenteil geht es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Freiheit, im öffentlichen Raum gesund leben und im Falle unserer Kinder aufwachsen zu können. Dazu geeignete neue gesetzgeberische Ansätze werden meine Zustimmung erhalten.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben mir Ihre Position zum Nichtraucherschutz deutlich gemacht. Ich möchte gern dazu kurz Stellung beziehen:
Ich bin zwar Nichtraucher, aber meines Erachtens sollen Raucher auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob und wieviel sie rauchen. Das gilt solange sie dadurch die Gesundheit Dritter nicht belasten. Passivrauchen schadet aber allen. Deshalb trete ich ausdrücklich für Nichtraucherschutz ein - besonders am Arbeitsplatz.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben mir die Positionen Ihres Patienten-Ärzte-Netzwerks Niederrhein geschickt. Auf die darin vorgegebenen 4 Punkte möchte ich gern eingehen:

  • Nein, die elektronische Gesundheitskarte soll eingeführt werden. Patientendaten werden auch dann nicht auf zentralen Servern gespeichert werden. Den gläsernen Patienten oder Arzt wird es nicht geben. Patientendaten bleiben beim Arzt oder im Krankenhaus und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
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Sehr geehrte Frau ...,
Sie haben mich aufgefordert, „Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst“ zu nehmen. Das habe ich heute getan. Gemeinsam mit der Mehrheit des Parlaments habe ich heute für den fraktionsübergreifenden Entwurf unter Federführung meines SPD-Kollegen Joachim Stünker gestimmt.Danach soll der vorher schriftlich festgelegte Patientenwille in jedem Fall gelten, unabhängig davon, ob seine Krankheit tödlich verläuft oder nicht.

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