arbeitsmarkt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir sind eben Zeuge eines Versuchs der Geschichtsklitterung geworden. Herr Kollege Straubinger, zu behaupten, eine Einigung sei an der SPD gescheitert, ist ziemlicher Hohn. Wir und auch die Ländervertreter haben Ihnen Vorschläge unterbreitet. Es handelte sich um ein Modell, das zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und dem Bundesarbeitsministerium erarbeitet wurde. Es lag auf dem Tisch. Sie haben es wider Erwarten in Ihrer Fraktion zum Kippen gebracht. Deswegen müssen wir uns heute wieder über dieses Thema unterhalten. (Beifall bei der SPD) Wir diskutieren heute, weil es im Dezember 2007 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat. Ohne dieses Urteil würden wir gar nicht darüber reden, sondern die erfolgreiche Organisation in den Arbeitsgemeinschaften und in den Optionskommunen würde fortgesetzt.

Ich muss kurz darauf eingehen, warum Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu Recht zusammengeführt worden sind. Diese Zusammenführung war schon lange ein Wunsch der Kommunen, weil sie festgestellt haben, dass mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den 70er-Jahren viele Menschen Sozialhilfe beziehen mussten. Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sei aber keine kommunale Aufgabe ‑ so war damals die Argumentation ‑, sondern eine staatliche Aufgabe. In der Eichel-Kommission ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kommunen recht haben. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden daraufhin zusammengeführt. Das war richtig.

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Bernd Scheelen, seine Frau Monika, Uli Hahnen und Willi Wahl gingen am 1. Mai gemeinsam auf die Straße um am Tag der Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen und besonders für einen gerechten Mindestlohn zu demonstrieren.
 

Sehr geehrter Herr ...,
Sie haben mir Ihre Resolution, in der Sie die Aussetzung des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld für die Jahre 2009 und 2010 fordern, zugesandt.

Wie Sie zu Recht feststellen, müssen von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilweise schmerzhafte finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Es ist deshalb verständlich, dass die Betroffenen eine Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld als besondere Belastung empfinden. Ob es tatsächlich zu einer höheren Steuernachzahlung kommt, hängt allerdings von der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und dem Einkommen des Arbeitnehmers und seines Ehegatten ab.

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Sehr geehrter Herr ...,
Sie hatten mich gebeten, mich für die „Hilfe aus einer Hand“ einzusetzen. Sie stellen zu recht fest, dass die Vereinbarungen der neuen Regierungskoalition im Bund, gute Arbeit, wie die der ARGE Rhein-Kreis Neuss, gefährden.

Das bürger-freundliche Modell Hilfe aus einer Hand hätte fortgesetzt werden können. Der frühere Bundesarbeitsminister Olaf Scholz gelangte mit den Ministerpräsidenten Beck und Rüttgers zu einer Verständigung, die auch die vom CDU-Präsidium geforderte Grundgesetzänderung zur Absicherung der 69 zugelassenen kommunalen Träger, die sog. Optionskommunen, beinhaltete.

Nach der Bundestagswahl hatte Schwarzgelb in ihrer Koalitionsvereinbarung aber festgelegt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende in getrennter Aufgabenwahrnehmung auszuführen. Eine Verfassungsänderung sei hierfür entbehrlich und daher auch nicht vorgesehen. Die Finanzbeziehungen sollen unverändert fortbestehen. Die bestehenden Arbeitsgemeinschaften sollen in die getrennte Aufgabenwahrnehmung überführt und die bestehenden Optionen entfristet werden.

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Sehr geehrter ...,
Sie haben mir Ihre Resolution, in der Sie die Aussetzung des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld für die Jahre 2009 und 2010 fordern, zugesandt.

Wie Sie zu Recht feststellen, müssen von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilweise schmerzhafte finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Es ist deshalb verständlich, dass die Betroffenen eine Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld als besondere Belastung empfinden. Ob es tatsächlich zu einer höheren Steuernachzahlung kommt, hängt allerdings von der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und dem Einkommen des Arbeitnehmers und seines Ehegatten ab.

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Missbrauch von Werkverträgen für Lohndumping

  • Der Missbrauch von Werkverträgen für Lohndumping und zur Aushebelung von Arbeitnehmerrechten nimmt zu.
  • Arbeitgeber weichen von der besser regulierten Leiharbeit auf Werkverträge aus.
  • Die Aufklärung über das Ausmaß von Werkverträgen steht noch am Anfang. Schwarz-Gelb leugnet, dass überhaupt ein Problem vorliegt, und verweigert die Datenerhebung.
  • Der Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen erfordert die Ausweitung der Mitbestimmung, die genauere Regelung von Scheinselbstständigkeit und bessere Prüfmöglichkeiten.
  • Eine Pflicht zur Sozialversicherung von Solo-Selbständigen kann Dumpingstrategien begegnen und die Absicherung der Betroffenen erhöhen.
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