Wir sind eben Zeuge eines Versuchs der Geschichtsklitterung geworden. Herr Kollege Straubinger, zu behaupten, eine Einigung sei an der SPD gescheitert, ist ziemlicher Hohn. Wir und auch die Ländervertreter haben Ihnen Vorschläge unterbreitet. Es handelte sich um ein Modell, das zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und dem Bundesarbeitsministerium erarbeitet wurde. Es lag auf dem Tisch. Sie haben es wider Erwarten in Ihrer Fraktion zum Kippen gebracht. Deswegen müssen wir uns heute wieder über dieses Thema unterhalten. (Beifall bei der SPD) Wir diskutieren heute, weil es im Dezember 2007 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat. Ohne dieses Urteil würden wir gar nicht darüber reden, sondern die erfolgreiche Organisation in den Arbeitsgemeinschaften und in den Optionskommunen würde fortgesetzt.
Ich muss kurz darauf eingehen, warum Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu Recht zusammengeführt worden sind. Diese Zusammenführung war schon lange ein Wunsch der Kommunen, weil sie festgestellt haben, dass mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den 70er-Jahren viele Menschen Sozialhilfe beziehen mussten. Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sei aber keine kommunale Aufgabe ‑ so war damals die Argumentation ‑, sondern eine staatliche Aufgabe. In der Eichel-Kommission ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kommunen recht haben. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden daraufhin zusammengeführt. Das war richtig.
Bernd Scheelen
Bernd Scheelen, seine Frau Monika, Uli Hahnen und Willi Wahl gingen am 1. Mai gemeinsam auf die Straße um am Tag der Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen und besonders für einen gerechten Mindestlohn zu demonstrieren.