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Kanzlerin soll Farbe bekennen |
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SPD-Bundestagsfraktion
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Freitag, den 14. Juni 2013 |
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Heute kann die Kanzlerin zeigen, wie ernst es ihr mit der Mietpreisbremse ist. Die SPD-Fraktion bringt ihren Vorschlag zu einer Begrenzung von Mieten bei Wiedervermietungen von Wohnungen erneut in den Bundestag ein.
Und zwar als Änderungsantrag zu der Verbraucherrechterichtlinie. Darin fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass die Miete bei der Wiedervermietung einer Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Dies soll im gesamten Bundesgebiet und auch für die so genannte Staffelmiete gelten.
Über diesen Änderungsantrag wird der Bundestag namentlich abstimmen, dann werden wir es ja sehen, wie sich die Unionsabgeordneten und die Kanzlerin entscheiden.
Was will Merkel eigentlich?
Erst kürzlich hat sie beim Deutschen Städtetag das Thema entdeckt und will nun Mietsteigerungen bei Wiedervermietungen bremsen. Sie gab sogar offen zu, bei der SPD abgekupfert zu haben. Das soll jetzt noch schnell ins Wahlprogramm.
Aber aufgepasst: Die Union will, wenn überhaupt, auf jeden Fall keine bundeseinheitliche Mietpreisbremse. Sie will es den Ländern überlassen, Gebiete in Städten und Gemeinden zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Und bei dieser Lösung ist der Streit schon vorprogrammiert: Kommune will bremsen, Land nicht oder umgekehrt, Vermieter klagen gegen die Mietpreisbremse im jeweiligen Gebiet. Kurz und gut: Die Anwendung dieser Pseudomietpreisbremse wird so kompliziert, dass sie kaum zum Tragen kommen wird. Es ist also wieder mal nichts weiter als ein Etikettenschwindel à la Merkel.
Eine wirkliche Mietpreisbremse muss in allen Kommunen und Regionen Deutschlands gleichermaßen gelten und dafür steht die SPD-Fraktion.
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Verbraucherschutz im Web 2.0 |
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Anja Linnekugel - SPD-Bundestagsfraktion
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Donnerstag, den 13. Juni 2013 |
Eckpunkte für Verbraucherpolitik im Netz
Wir buchen unsere Reisen online, machen Online-Banking, kaufen in Online-Shops ein, steigern auf Auktionsplattformen mit und sind in den Sozialen Netzwerken unterwegs. Überall hinterlassen wir unsere Daten, mit denen andere wiederum Geschäfte machen. Die Digitalisierung bringt vielfältige Veränderungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Das muss sich auch in der verbraucherpolitischen Diskussion wiederfinden.
Digitalisierung heißt mehr Chancen und mehr Risiken
Die Digitalisierung unserer Welt bietet viele Chancen: Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und wirtschaftliches Innovationspotenzial. Für Verbraucherinnen und Verbraucher birgt sie aber auch Risiken z. B. für ihre Persönlichkeitsrechte, den Schutz ihrer Daten und durch Abmahnabzockerei. Die schwarz-gelbe Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich ausreichend viele Informationen erhalten müssen, um dann als „mündige“ Verbraucher agieren und den Markt selbst durch ihr Handeln beeinflussen zu können. Deshalb verfolgen Union und FDP auch keine verbraucherpolitischen Gesamtkonzepte – weder für die analoge noch für die digitale Welt.
Digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Positionspapier „Die digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten“ und dem gleichnamigen Antrag (Drs. 17/13886) Leitplanken einziehen. Dazu gehören die Bereiche Verbraucherinformation, allgemeine Netzpolitik, Datenschutz und Finanzdienstleistungen im Internet.
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Europäische Bankenaufsicht |
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Lothar Binding
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Donnerstag, den 13. Juni 2013 |
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Persönliche Erklärung von Lothar Binding zur Übertragung besonderer Kreditaufsichts-Aufgaben auf die Europäische Zentralbank.
Unter der Überschrift „Vertrauen zurück gewinnen: Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ hat Peer Steinbrück am 25. September 2012 einen Weg für Europa und Deutschland aufgezeigt, wie wir die Bankenkrise und die Krisen am Finanzmarkt verantwortungsvoll lösen und welche Schritte notwendig sind um solchen Krisen in Zukunft zu begegnen. Die SPD Bundestagsfraktion hat sich frühzeitig für die Einführung einer europäischen Bankenaufsicht als Teil einer Bankenunion ausgesprochen, die neben der Aufsicht einen einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus und einen bankenfinanzierten Restrukturierungsfonds umfasst. Am 12. Juni 2013 hat Yves Mersch, Mitglied des Direktoriums der EZB im Haushaltsausschuss erklärt, „wir können keine Aufsicht haben, wenn wir keine Sicherheit haben über die Abwicklung… zur gleichen Zeit“.
Das Desaster: Die Kanzlerin hat am 29. Juni 2012 im Europäischen Rat leichtfertig zugesagt, dass eine direkte Bankenrekapitalisierung aus dem ESM möglich sei, wenn es eine Europäische Aufsicht gäbe. Europaweit wurde das unwidersprochen so verstanden, dass es einen direkten Zugriff von privaten Banken auf den ESM, also Steuergelder, gibt, sobald eine Europäische Aufsicht errichtet wurde. Zwischen dem Zugriff privater Banken auf Steuergelder im ESM und dem heutigen Beschluss, also der Zugriff einer einzelnen Bank auf Steuergelder aus allen am ESM beteiligten Ländern, steht lediglich eine einfachgesetzliche Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes. Wer wollte glauben, dass dieses Ventil nicht ebenso eilfertig geöffnet wird, wie die Kanzlerin ihre Zusage gegeben hat. Es droht ein Transferkanal zwischen öffentlicher Armut und privatem Reichtum. Der Deutsche Bundestag muss nun alle Anstrengungen unternehmen diese Fehlentwicklung zu verhindern.
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Axel Schäfer / Michael Roth
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Mittwoch, den 12. Juni 2013 |
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Unser Sozialgipfel mit dem österreichischen Bundesminister für Arbeit und Soziales Rudolf Hundstorfer, der italienischen Abgeordneten Laura Garavini, Frank-Walter Steinmeier, Andrea Nahles und Jutta Steinruck MdEP in der vergangenen Woche hat gezeigt: Europa ist in eine massive soziale Schieflage geraten. Und wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die besseren Antworten auf die Krise in Europa. Wie Europa wieder in ein soziales Gleichgewicht gebracht werden kann, stand im Mittelpunkt unserer Diskussionen.
Am Besorgnis erregendsten ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern. Darauf haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer wieder aufmerksam gemacht. Die Jugendgarantie, die jedem Jugendlichen innerhalb von vier Monaten eine Ausbildung, einen Arbeitsplatz oder ein Praktikum sichern soll, ist ein sozialdemokratisches Projekt. Der konkrete Vorschlag kam auf europäischer Ebene vom sozialdemokratischen Kommissar Laszlo Andór. Die Bundesregierung hat die Jugendgarantie auf europäischer Ebene letztendlich nur mitgetragen, weil wir sie bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt eingefordert haben.
Über bloße Ankündigungen hinaus ist bislang seitens der Bundesregierung rein gar nichts geschehen. Die sechs Milliarden Euro, von denen nun die Rede ist, stehen de facto nur auf dem Papier, weil noch keine Einigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 zustande gekommen ist. Hier haben unsere Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament derzeit den Hebel in der Hand. Wir teilen ihre Kritik, dass der Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ein fauler Kompromiss mit Kürzungen an den falschen Stellen ist.
Schließlich sollte der Haushalt der Europäischen Union das Instrument erster Wahl für ein europäisches Wachstumsprogramm sein. Doch in einer Kürzungsallianz mit dem britischen Premier David Cameron hat Angela Merkel für einen Vergangenheitshaushalt gesorgt, der zukünftig keinen Spielraum für wirksame Impulse für Wachstum und Beschäftigung auf europäischer Ebene lässt. Die sechs Milliarden Euro für ein europäisches Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – auf sieben Jahre verteilt – sind also nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein.
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Umsteuern: Der Partnerschaftstarif |
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Planungsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion
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Dienstag, den 11. Juni 2013 |
- Ungleichbehandlung ist verfassungswidrig. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften hat die Regierung Merkel erneut blamiert: Wieder einmal ist sie die Getriebene der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
- Die SPD fordert seit langem das Ende der Diskriminierung. Der rot-grüne Gesetzentwurf des Bundesrates zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommenssteuerrecht (Drs. 17/12858) liegt seit Monaten vor und kann umgehend beschlossen werden, doch die Koalition spielt auf Zeit, vollführt taktische Manöver und kündigt einen neuen Entwurf an.
- Klar ist: Solange das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form weiter besteht, müssen auch eingetragene Lebenspartnerschaften von diesem Steuerprivileg profitieren. In Zukunft wollen wir ein neues, ein besseres und gerechteres Modell für alle Partnerschaften.
- Wir garantieren allen bestehenden Ehen und Partnerschaften Rechtssicherheit: Für sie bleibt es beim Splitting. Denn sie haben ihre Lebensentscheidung getroffen. Doch für die Zukunft wollen wir umsteuern, denn:
- Unser Ziel ist die volle Gleichstellung – der Partnerschaften ebenso wie der Geschlechter. Erst kürzlich hat Brüssel die Bundesregierung ermahnt, das Ehegattensplitting schnellstmöglich abzuschaffen. „Deutschland hat keine Maßnahmen ergriffen, um der letztjährigen Empfehlung zur schrittweisen Abschaffung der signifikanten fiskalischen Fehlanreize für Zweitverdiener nachzukommen“, heißt es in der Ende Mai veröffentlichten Bewertung der EU-Kommission zum Nationalen Reformprogramm (NRP) 2013. Auch das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat aktuell in einer Studie zu ungenutzten Arbeitskräftepotenzialen die verteilungs- und geschlechterpolitische Wirkung des Ehegattensplittings in aller Deutlichkeit kritisiert. Die Regierung Merkel jedoch ist unbelehrbar. Schwarz-Gelb hält nicht nur am Ehegattensplitting fest, sondern plant mit dem „Familiensplitting“ sogar eine Verschärfung der Ungerechtigkeit.
- Vom Ehegattensplitting profitieren vor allem Ehen mit hohen Einkommensunterschieden zwischen den Ehepartnern. Am stärksten wirkt es sich bei Ehen mit einem Alleinverdiener aus. Darüber hinaus profitieren vom Ehegattensplitting überdurchschnittlich hohe Einkommen, niedrige und mittlere dagegen kaum.
- Wir wollen Gerechtigkeit: mit dem Partnerschaftstarif. Für neu geschlossene Ehen und Partnerschaften können Unterhaltsverpflichtungen steuermindernd geltend gemacht werden. Wer in einer festen Partnerschaft Verantwortung trägt, zahlt also weniger Steuern als Singles. Aber ohne dass es zu einer Bestrafung der gleichberechtigten Erwerbstätigkeit von Frauen kommt.
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