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Verfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung |
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Donnerstag, den 18. März 2010 |
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Sehr geehrter Herr ..., Sie kritisieren, dass ich dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im November 2007 trotz meiner Bedenken zugestimmt hatte. Meine Gründe dafür hatte ich Ihnen damals beschrieben. Inzwischen wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Daraus folgern Sie, ich hätte wider besseren Wissens einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt.
Meines Erachtens ist Ihre Schlussfolgerung ein wenig zu einseitig, die Tatsachen stellen sich doch etwas komplexer dar: Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung von Daten nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz war. Die Richter forderten aber strengste Bedingungen für die Speicherung und kamen zu dem Urteil, dass ihr Maßstab dafür nicht erreicht wird.
Mit meinen Kollegen hatte ich damals dem Gesetz zugestimmt, da wir zu einer anderen Einschätzung gekommen waren. Den Rechtspolitikern unserer Fraktion war es gelungen, sehr hohe Hürden für die Umsetzung der problematischen Regelungen in den Gesetzentwurf einzubringen. Wir haben damals im Plenum zu Protokoll gegeben: „Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur online- Durchsuchung […] Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
Ich hatte nach bestem Wissen und Gewissen einem Gesetzentwurf zugestimmt, war aber davon ausgegangen, dass eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist. In dieser Prüfung haben die Richter wie beschrieben entschieden. Das begrüße ich!
Mit freundlichen Grüßen

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