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Sehr geehrte Frau ...,
Sie haben mir das Schreiben der Aktion "Für ein Leben in Würde und Sicherheit" zugesandt. Zu Ihren drei Forderungen, für die ich mich einsetzen soll, will ich gern Stellung nehmen.
Die SPD setzt sich seit langem für bessere Bedingungen für Asylbewerber ein. Unsere Bemühungen sind bislang am Widerstand der CDU/CSU (in der jetzigen Koalition und im Bundesrat) gescheitert. Die Leistungen müssen dringend an die Regelsätze nach dem SGB XII angepasst werden. Dies schließt eine vergleichbare medizinische Versorgung und eine Abkehr vom ausschließlichen Sachleistungsprinzip ein. In der kommenden Wahlperiode wollen wir das Asylbewerberleistungsgesetz verbessern.
Eine Aufhebung des Gesetzes befürworten wir jedoch nicht, dem stehen europäische Entscheidungsprozesse entgegen.
Auch das Problem der Kettenduldungen konnte bislang nicht beseitigt werden. In unserem Regierungsprogramm fordern wir, Kettenduldungen zu vermeiden. Mit dem in der vorigen Legislaturperiode unter Gerhard Schröder durchgesetzten Zuwanderungsgesetz wurde die Duldung noch nicht gänzlich abgeschafft, aber für Geduldete der erste Schritt für den Übergang in einen gesicherten humanitären Aufenthalt gemacht. Ergänzt wurden die Regelungen zum humanitären Aufenthalt mit der erfolgreichen Bleiberechtsregelung 2007. Grundsätzlich setzen wir uns für die Abschaffung der Kettenduldungen ein – kann der Aufenthalt aus humanitären Gründen nicht beendet werden, soll ein Aufenthaltstitel erteilt werden.
Die SPD hatte sich 2007 gegenüber der CDU/CSU für eine noch weitergehende Altfall-Regelung eingesetzt. Der erreichte Kompromiss ist aber ein beachtlicher Erfolg. Insgesamt haben mehr als 33.000 Personen seitdem eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung erhalten. Weitere zweieinhalb Tausend, die einen Antrag nach der Altfallregelung gestellt hatten, erhielten eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen gesetzlichen Vorschriften. Dies kann zu der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz von 2006 summiert werden. So haben in den letzten Jahren über 60.000 ehemals Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Knapp 27.000 von ihnen erhielten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf Probe: Sie erhielten den Titel, obwohl sie ihren Unterhalt noch nicht überwiegend selbst bestreiten können. Diese Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gilt bis Ende Dezember 2009. Die Betroffenen sollen sich in dieser Zeit eine Arbeit suchen. Danach soll die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern können. Ob dies alle schaffen werden, ist angesichts der Wirtschaftskrise derzeit offen. Die SPD hat sich deshalb intensiv dafür eingesetzt, die Geltungsdauer um weitere zwei Jahre zu verlängern, konnte sich aber gegen die CDU/CSU nicht durchsetzen. Dieses Ziel werden wir nach der Bundestagswahl weiter verfolgen.
Zu ihrer handschriftlich angefügten Frage möchte ich anmerken, dass ich hoffe, dass in Deutschland niemals wieder Menschen in Lagern leben müssen. Den Betroffenen in Kaarst, wie in anderen Städten auch, werden städtische Wohnungen zur Verfügung ge-stellt.
Mit freundlichen Grüßen
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