Schutz vor Lärm- und Abgasen an der A 57 PDF Drucken E-Mail
Bernd Scheelen   
Dienstag, den 04. August 2009

Sehr geehrter Herr ...,
für Ihre Fragen, die Sie mir als Kandidat für den Stadtrat bezüglich des sechsstreifigen Ausbaus der A 57 gestellt haben, danke ich Ihnen. Gerne werde ich sie beantworten.

  • Im Gegensatz zur CDU hält die SPD-Fraktion an der Resolution des Stadtrats, die sich unmissverständlich und unein-geschränkt für die sogenannte Tunnel-Trog-Lösung aus-spricht, fest.
  • Im Falle eines oberirdischen Ausbaus bin ich für eine Klage.
  • Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf Krefel-der Stadtgebiet bei Tag und bei Nacht halte ich für sinnvoll. Ich habe diesbezüglich Verkehrminister Lutz Lienenkämper angeschrieben (siehe beigefügte Kopie).
  • Auch bezüglich des Überholverbots für LKW stimme ich Ih-nen zu. Auch diese Maßnahme habe ich in meinem Schrei-ben an Lienenkämper empfohlen.

Sobald ich eine Antwort des Ministers erhalten habe, werde ich Sie informieren.

Mit freundlichen Grüße

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Sehr geehrter Herr Minister,
in der vorigen Woche haben Sie beim ersten Spatenstich für den sechsstreifigen Ausbau der A 57 zwischen Neuss West und Kaarster Kreuz zu Recht auf die mit 100.000 Fahrzeugen pro Tag hohe Belastung der A 57 hingewiesen.

Diese Belastung trifft besonders Bürgerinnen und Bürger, die im Krefelder Stadtgebiet in der Nähe der A 57 wohnen. Die hier leben-den Menschen, die direkten Anwohner, haben das Recht auf größtmöglichen Schutz vor Lärm und Abgasen. Bis zum Ausbau der A 57 auf Krefelder Gebiet, der hoffentlich in Tunnel-Trog-Lage er-folgt, bieten sich zwei Maßnahmen zur Lärm- und Abgasreduzierung an:

  • die bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h nicht nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr, son-dern ganztägig gelten zu lassen,
  • ein LKW-Überholverbot zwischen Strümper Kreuz und der Anschlussstelle Gartenstadt

Für eine Stellungnahme Ihres Hauses zu den vorgeschlagenen Maßnahmen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüße

 
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