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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Meister, ich glaube, so gut war Ihre Rede nun auch wieder nicht, dass man darauf bestehen müsste, dass der Staatssekretär sie nachliest. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Sie sollten sie selbst einmal lesen!) Das ist ein Fall von Selbstüberschätzung. Herr Meister, ich möchte zwei Vorbemerkungen zu Ihrer Rede machen. Erste Vorbemerkung: Das Markenzeichen dieser Bundesregierung ist Steuersenkungspolitik. (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) Da können Sie lachen und gegen diese Aussage polemisieren: Dies ist das Markenzeichen der Bundesregierung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Das ist eine absolute Lachnummer!)
Wir haben das geschafft, was Sie in 16 Jahren nicht geschafft haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die Steuersätze gesenkt, und zwar in allen Bereichen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das habt ihr überhaupt nicht!) Bei der Einkommensteuer zum Beispiel haben wir von Ihnen einen Spitzensteuersatz von 53 Prozent übernommen. Jetzt liegt er bei 48,5 Prozent und er wird bis zum Jahre 2005 auf 42 Prozent gesenkt. Dies entspricht einer Senkung um 11 Prozentpunkte. Dasselbe gilt für den Eingangssteuersatz. Dieser betrug zu Ihrer Regierungszeit – das war ein historischer Höchststand in der Bundesrepublik – 25,9 Prozent. Diese Erblast haben Sie uns hinterlassen.
Jetzt beträgt er 19,9 Prozent und wir werden ihn bis zum Jahre 2005 auf 15 Prozent senken. Dasselbe gilt für die Körperschaftsteuer. Der Satz, den wir von Ihnen übernommen haben, betrug 45 Prozent. Jetzt beträgt er 25 Prozent. Ähnliches gilt auch für Grundfreibeträge und andere Bereiche. (Zuruf von der CDU/CSU: Das gilt auch für die Ökosteuer!) Auf diesen Punkt komme ich gleich noch zu sprechen. Zweite Vorbemerkung. Sie haben das Bewertungsgesetz angesprochen. Ich möchte Ihnen nur eines raten: Kümmern Sie sich auch darum, dass das Bewertungsgesetz an die Notwendigkeiten angepasst wird. Denn wenn in diesem Bereich nichts passiert, dann wird auch die Erbschaftsteuer in Kürze verfassungswidrig sein. Ich weiß nicht, wie die Länderhaushalte dann aussehen werden. Auch Sie als Opposition sollten sich intensiv um diese Frage kümmern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Eigentum verpflichtet. Das bestimmt unser Grundgesetz in Art. 14 Abs. 2. Der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 bildet die Basis für die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, also nach Einkommen, Vermögen und Nachfragekraft. Derjenige, der ein höheres Einkommen hat, der eine höhere Nachfragekraft hat, der ein Vermögen hat, wird stärker zur Finanzierung unseres Gemeinwesens herangezogen als derjenige, der ein niedriges Einkommen, geringe Nachfragekraft und kein Vermögen hat.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das zur Aussetzung der Vermögensteuer geführt hat und um das es deshalb heute auch geht, sagt: Die Steuer ist eine Gemeinlast, die alle Inländer je nach ihrem Einkommen, – jetzt kommt das Wort, um das es geht – Vermögen und ihrer Nachfragekraft zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben heranzieht. Das heißt, dass es einen verfassungsrechtlichen Rahmen für eine Vermögensteuer immer gegeben hat und dass es ihn auch heute nach wie vor gibt. Trotz dieses verfassungsrechtlichen Rahmens wird die Vermögensteuer seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben. Ich hatte gedacht, es säßen noch ein paar Bürger hier, die sich nicht jeden Tag mit Steuerrecht beschäftigen. Aber möglicherweise gibt es den einen oder anderen unter Ihnen, der das auch nicht tut. (Zuruf von der CDU/CSU: Das erleben wir schon im Ausschuss, Herr Kollege!)
Deswegen will ich noch einmal kurz erläutern, um was es da im Einzelnen geht. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 festgestellt, dass Kapital- und Grundvermögen mit dem damals gültigen Vermögensteuergesetz unterschiedlich belastet wurden: Kapitalvermögen wurde mit dem aktuellen Wert zu 100 Prozent berücksichtigt, Grundvermögen wegen der Bewertung nach den früheren Einheitswerten nur anteilig. Das Bundesverfassungsgericht sah deshalb den Gleichheitsgrundsatz verletzt und hat dem Gesetzgeber eine Frist eingeräumt, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen. Die Frist lief am 31. Dezember 1996 ab. Da regierte noch Schwarz-Gelb unter dem Bundeskanzler Helmut Kohl. (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das waren noch Zeiten!) – Das waren furchtbare Zeiten für die Republik. Deswegen sind Sie abgewählt worden. Genau so war es. (Beifall bei der SPD – Wolfgang Zöller [CDU/ CSU]: Sie haben doch die Steuergesetze blockiert!) Mit dieser Steuer haben Sie gemacht, was Sie auch in allen anderen Bereichen gemacht haben. Sie haben nämlich nichts getan, rein gar nichts. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Nein! Sie haben blockiert! Das ist der gravierende Unterschied! Sechs Jahre früher könnte das schon geschehen sein!) Dieses Nichtstun machte die Vermögensteuer verfassungsrechtlich untragbar. Deswegen durfte und konnte sie ab dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben werden. Sie werden für dieses Nichtstun Ihre Gründe gehabt haben; darauf komme ich gleich noch zurück. Die Vermögensteuer war – das wissen Sie – eine reine Ländersteuer und würde das auch in Zukunft sein, wenn es eine gäbe. Sie steht nämlich den Ländern zu.
Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages keinerlei Initiativen ergriffen, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Wir werden das auch in dieser Legislaturperiode nicht tun. (Zuruf von der CDU/CSU: Dann lesen Sie mal Zeitung!) Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ist kein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Vermögensteuer, sondern zur Wiedereinführung der Vermögensteuer durch die Hintertür. (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Wie bitte?) – Ich werde Ihnen gleich erläutern, wieso das so ist. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das wird Ihnen schwer fallen!) Auch Sie wissen, dass das so ist. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Titel Ihres Gesetzentwurfs lautet zwar „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Vermögensteuergesetzes“ und Sie schlagen einen sehr kurzen und knappen Text vor, der lautet: Das Vermögensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1990 ... wird aufgehoben. Aber Sie liefern eine Begründung mit, die schon sehr interessant ist. In dieser Begründung lassen Sie nämlich die Maske fallen. Sie wollen mit dem Aufheben des Bundesgesetzes die Möglichkeit eröffnen, die Vermögensteuer auf Länderebene wieder einzuführen. Das ist doppelzüngig und infam. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Nein!) – Natürlich ist das so.
Meine Damen und Herren, eine solche Politik werden wir nicht mitmachen. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Scheelen, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Meister? Bernd Scheelen (SPD): Aber gerne. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön, Herr Meister. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Herr Kollege, ich habe am Ende meiner Rede darauf hingewiesen, dass unsere Länder nicht beabsichtigen, eine solche Vermögensteuer als Landessteuer einzuführen. Haben Sie bemerkt, dass ich Ihnen das Angebot gemacht habe, dass wir, wenn die Befürchtung bestehen sollte, dass nach Abschaffung der Vermögensteuer als Bundessteuer diese als Landessteuer wieder auftaucht, gemeinsam das Grundgesetz ändern, die Vermögensteuer als Steuerart aus dem Grundgesetz streichen und damit ausschließen könnten, dass es die Vermögensteuer als Bundessteuer oder als Landessteuer gibt? Ist Ihnen aufgefallen, dass ich dies in meiner Rede so vorgetragen habe? Bernd Scheelen (SPD): Das ist mir zwar aufgefallen. Aber es steht so nicht in Ihrem Gesetzentwurf. Er ist dazu angetan, die Vermögensteuer auf Länderebene wieder einzuführen. Ich kenne die Äußerungen Ihrer Repräsentanten, zum Beispiel die von Herrn Stoiber. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Gabriel!) – Ist das Ihr Repräsentant? Wenn er Sie mit repräsentiert, ist es wunderbar.
Ich spreche jetzt zum Beispiel von Herrn Stoiber. Herr Stoiber hat gesagt, er sei dafür, dass den Ländern eine entsprechende Möglichkeit eröffnet wird. – Sie können sich gern hinsetzen, Herr Meister. Das ist kein Problem. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Nur solange Sie auf die Frage antworten, halte ich die Redezeit an, Herr Kollege Scheelen. Bernd Scheelen (SPD): Ich wollte in meiner Antwort auf den Kollegen Stoiber zu sprechen kommen. Er hat in verschiedenen Interviews kundgetan, dass er den Ländern die Möglichkeit eröffnen möchte, in eigener Verantwortung die Vermögensteuer einzuführen. Er hat aber gleichzeitig gesagt, (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Bayern wird das nicht machen!) Bayern werde diesen Weg – ich glaube, er sagte: Irrweg – nicht mitgehen. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das ist doch richtig!) Ich frage Sie: Wo ist denn da Ihre christliche Nächstenliebe? Sie eröffnen Menschen Wege, von denen Sie glauben, dass es Irrwege sind. Sie schicken Sie bewusst auf diese Wege, um sich hinterher selbstgerecht darzustellen und sagen zu können: Ihr seid selber schuld, dass ihr den falschen Weg gegangen seid. Was hat das mit christlicher Nächstenliebe zu tun? (Beifall bei der SPD – Wolfgang Zöller [CDU/ CSU]: Da klatschen die auch noch! – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das kann nur von Scheelen kommen!) – Leo, vorsichtig! Keine Beleidigung heute. Sie locken Leute bewusst auf Wege, um sie hinterher dafür zu kritisieren. Das ist pharisäerhaft und das ist aus meiner Sicht infam. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Nein, das ist Wettbewerb um die besseren Ideen! Wenn die SPD es will, macht es doch!) Es ist auch deshalb infam, weil das, was Sie vorschlagen, Folgen für Länder hätte, die wirtschaftlich nicht so leistungsfähig sind, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt. Man kann ja überlegen, warum Sachsen-Anhalt diesen Antrag im Bundesrat mitgetragen hat. Wenn ein solches Land wegen der schwierigen Haushaltslage dazu gezwungen wäre, eine Vermögensteuer einzuführen, würde folgender Effekt eintreten: Dieses Land würde wegen der Mehreinnahme (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Welcher Mehreinnahme?) auf der Vermögensteuerseite weniger aus dem Länderfinanzausgleich bekommen. Das würde bedeuten, dass die reichen Südländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und auch Hamburg als Nordland sich zulasten der Ärmsten in der Republik entlasten. Das ist eine Politik, die wir nicht mitmachen. (Beifall bei der SPD – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir zahlen doch! Das ist absurd!) Das ist eine sehr paradoxe Wirkung. Aber ich nehme an, dass Sie sie beabsichtigt haben, weil sich dann die reichen Länder nicht die Hände schmutzig machen müssen. Sie profitieren von der Einführung der Vermögensteuer in den ärmeren Bundesländern. (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wer hat denn den Vorschlag gemacht?)
Das ist ein weiterer Beleg für die Entsolidarisierung, die Sie mit Ihrer Politik betreiben. Das ist eine Politik, die wir nicht mitmachen werden. Wir werden sie auch deshalb nicht mitmachen, weil sie ein Anschlag auf die Verfassung ist. Sie haben in Ihrer Begründung zum Gesetzestext auf Art. 72 und Art. 105 des Grundgesetzes verwiesen und führen aus, das Gesetz werde die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Republik nicht beeinträchtigen. Sie sollten sich vielleicht noch einmal mit dem Bundesrat abstimmen, denn Sie haben auf unterschiedliche Artikel verwiesen. In Ihrem Gesetzentwurf rekurrieren Sie auf Art. 72, der Bundesrat bezieht sich auf Art. 70. Sie sollten sich einig werden, welchen Artikel Sie wirklich meinen. Keine der Begründungen trifft wirklich zu; sie sind beide falsch.
Was zutrifft, hat der Bochumer Verfassungsrechtler Helmut Siekmann in einem renommierten Kommentar zum Grundgesetz geschrieben: Der Landesgesetzgeber ist nicht berechtigt, Steuern einzuführen, die der Bundesgesetzgeber ersatzlos aufgehoben hat. Nachzulesen im „Handelsblatt“ vom 6. Dezember dieses Jahres. Statt sich für die Wiedereinführung der Vermögensteuer durch die Hintertür einzusetzen, sollten Sie lieber unser Vorhaben unterstützen, eine Abgeltungsteuer auf Zinserträge einzuführen. Da eiern Sie im Moment ziemlich herum. Wir haben Sie offensichtlich auf dem falschen Fuß erwischt. (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) – Genau so ist es und Ihr Lachen bestätigt das. – Wir wollen mit dieser Steuer erreichen, dass die Steuerehrlichen in diesem Lande, die bisher ihre Zinserträge immer ordnungsgemäß angegeben haben, eine Entlastung erfahren. Das ist ein weiterer Beleg für die Steuersenkungspolitik dieser Regierung. Außerdem soll Vermögen, das bisher der Besteuerung entzogen wurde, nun der Besteuerung unterliegen. Es soll die Chance geben, dass Kapital nach Deutschland zurückkehrt. Sie sollten uns bei diesem Vorhaben massiv unterstützen, auch angesichts der bevorstehenden Weihnachtszeit.
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
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