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Tagung der SPD-Bundestagsfraktion
Höchst interessiert nahmen rd. 500 Kommunalpolitikerinnen und -politiker Informationen aus erster Hand zum Konjunkturpaket II auf. Einen Tag nach Kabinettsbeschluss (27. Januar 2009) diskutierten sie auf Einladung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck mit Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, Finanzminister Peer Steinbrück sowie Bau- und Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Berlin. Im Podium mit dabei SGK-Bundesvorsitzender Dr. Gerhard Langemeyer (Dortmunder OB) und Bernd Scheelen, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Das 10-Milliarden-Programm des Bundes, ergänzt durch 3,3 Milliarden Euro Landes- und Kommunalmittel, soll mit einem starken, zusätzlichen Konjunkturimpuls die wirtschaftliche Krise abfedern. Kommunen können jetzt in energetische Gebäudesanierung, besonders im Bildungsbereich, zusätzlich investieren.
Gerade der Begriff der „Zusätzlichkeit“ hat bisher die meisten Fragen aufgeworfen. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zum „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sah vor, dass Zusätzlichkeit von Investitionen dann gegeben sei, wenn es sich um Maßnahmen handele, die noch nicht „durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sind“. (§4) In § 5 war außerdem geregelt, dass das Investitionsniveau von Ländern und Kommunen aus den Jahren 2006 bis 2008 zum Maßstab für die Jahre 2009 bis 2011 herangezogen werden sollte. Hier befürchteten Länder und Kommunen Rückforderung von Fördergeldern für den Fall, dass durch zurückgehende Steuereinnahmen das Investitionsniveau der vergangenen Jahre zukünftig nicht zu halten wäre.
Deshalb sieht die Neufassung des § 5 der Verwaltungsvereinbarung nunmehr vor, dass Kommunen und Länder einen längeren Referenzzeitraum wählen können. Als Basis kann nun der Zeitraum von 2004 bis 2008 herangezogen werden. 60 Prozent der in diesen fünf Jahren verausgabten Investitionsmittel sind die Hürde, die es gilt in den Jahren 2009 bis 2011 zu überspringen, um das Kriterium der Zusätzlichkeit zu erfüllen. Pauschal werden noch einmal fünf Prozent abgezogen, ebenso werden eventuell zurückgehende Steuereinnahmen berücksichtigt. Mit dieser Regelung müssen insbesondere Kommunen keine Rückforderungen mehr fürchten.
Auch für die Frage, welche Investitionen außerhalb der energetischen Sanierung möglich sind, bahnt sich eine Lösung an: Die Föderalismuskommission hat in ihrer abschließenden Sitzung empfohlen, das strikte Kooperationsverbot zu lockern. Erlaubt das Grundgesetz derzeit dem Bund „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ nach Artikel 104b, den Ländern und Kommunen Finanzhilfen nur für die Bereiche zu gewähren, für die der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat, soll der neue § 104b auch eine Förderung für alle anderen Bereiche ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine „außergewöhnliche Notsituation handelt, die sich der Kontrolle des Staats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“. Niemand wird ernstlich bestreiten, dass wir uns infolge der Finanzkrise in einer solchen Situation befinden.
Bis Mitte des Jahres sollte die Grundgesetzänderung Bundestag und Bundesrat passiert haben. Die erste Lesung war am 27. März. Kommunen sind dann auf der sicheren Seite, wenn sie zunächst alles das an Investitionen anschieben, was die derzeitige Gesetzeslage erlaubt. Also hauptsächlich energetische Sanierung von Schulgebäuden und Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur. Nach Inkrafttreten des neuen 104b „wird das bereits verabschiedete Zukunftsinvestitionsgesetz (Art. 7 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009) deshalb im Lichte der verfassungsrechtlichen Neuregelung auszulegen sein“ (Beschlusspapier der Föderalismuskommission II vom 5. März 2009).
Die 500 Vertreter der Kommunen waren übrigens begeistert von der frühzeitigen und kompetenten Information durch die Initiatoren des Programms. Peter Struck kündigte daraufhin für den Frühling eine Folgekonferenz an, bei der Erfahrungen mit dem Konjunkturpaket ausgetauscht werden sollen.
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