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Wir haben in dieser Woche mit Vertretern der GEMA über die geplanten Änderungen in der Tarifstruktur für die Veranstaltungsbereiche Live-Musik und Tonträgerwiedergabe gesprochen, über deren Ergebnisse wir Euch hiermit unterrichten:
Nachdem die GEMA vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ein Schiedsstellenverfahren initiiert hat, hat die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. am 18. Juni 2012 dem Verfahren vor dem DPMA zugestimmt. Damit ist der Rechtsweg eröffnet, die Angemessenheit der neuen Veranstaltungstarife durch eine neutrale Instanz überprüfen zu lassen. Dieses Verfahren läuft jetzt. Die Schiedsstelle wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 eine Entscheidung treffen.
Kern der Kritik an der neuen Tarifstruktur ist im Wesentlichen, dass die beiden neuen Tarife (Vergütungssätze U-V und M-V), welche die bisher geltenden insgesamt 11 Tarife ersetzen, praktisch keinen Raum für notwendige Differenzierungen angesichts der Vielzahl möglicher Veranstaltungsformate und des Charakters der betreffenden Veranstaltung bieten.
Dies zum einen, weil als Berechnungsgrundlage generell nur noch auf Eintrittsgeld und Veranstaltungsfläche abgestellt wird. Gestützt auf Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) von Oktober 2011 gilt dabei als maßgebliche Fläche nicht mehr wie bisher die sog. Beschallungsfläche, sondern die gesamte Veranstaltungsfläche (einschließlich Parkplätzen, Fluchtwegen etc.). Zum anderen erhöhe sich die zu zahlende Gebühr für die meisten Veranstaltungen, die länger als fünf Stunden dauern, aufgrund des Zeitzuschlags von 50% auf den Basistarif beträchtlich.
Das führt bei den Veranstaltern von Stadt(teil)festen, Schützenfesten, Karnevalssitzungen u.a. zu großer Verunsicherung und der Befürchtung, künftig aus finanziellen Erwägungen von einer Reihe kultureller Veranstaltungen Abstand nehmen zu müssen. Vor diesem Hintergrund hat die GEMA erläutert, welche Motive sie zu der Tarifreform veranlasst hatten:
Das alte, aus 11 Einzeltarifen bestehende Tarifmodell galt als unübersichtlich und ungerecht. Die Tarifvielfalt führte dazu, dass kleine Veranstaltungen überproportional viel bezahlen mussten, während große, gewinnbringende Veranstaltungen (z.B. Diskotheken) von günstigen Pauschaltarifen profitieren konnten, so die GEMA.
Die jetzt vorgenommene Verringerung der Anzahl der Tarife soll daher mit einer Gleichbehandlung aller Veranstaltungen und einer Entlastung kleiner bzw. überwiegend nicht kommerzieller Veranstaltungen einhergehen. Gleichzeitig soll mit der Reduzierung der Tarife erreicht werden, dass eine höhere Anzahl von Gesamtverträgen mit den Vereinigungen der Veranstalter abgeschlossen werden kann, um darin die spezifischen Nutzerinteressen und die Besonderheiten einzelner Veranstaltungen gezielter berücksichtigen zu können. Die GEMA hat in unserem Gespräch versichert, dass in diesem Rahmen selbstverständlich auch die vorgesehenen Zeitzuschläge verhandelt werden können. Ebenso werden die bisher geltenden Gesamtvertragsrabatte gewährt.
Die GEMA ist nach eigenen Angaben inzwischen bereits mit zahlreichen Verbänden (z.B. Karneval-, Schützen- und Sportverbänden) in Verhandlungen über Gesamtverträge eingetreten, um insbesondere Gebührenexplosionen für Stadtfeste, Bürger- und Schützenfeste, Karnevalsumzüge etc. zu vermeiden.
Veranstaltern in Euren Wahlkreisen wäre deshalb dringend zu empfehlen, unverzüglich auf ihre Spitzenorganisationen und Branchenverbände zuzugehen und diese aufzufordern, umgehend Verhandlungen mit der GEMA aufzunehmen. Für Stadtfeste etc. zählen dazu auch die kommunalen Spitzenverbände. Eine entsprechende Liste reiche ich Euch in den nächsten Tagen nach.
Außerdem stehen die zuständigen GEMA-Bezirksdirektionen, die für die Probleme, die mit der Tarifreform einhergehen, sensibilisiert sind, jederzeit für konstruktive Gespräche zur Verfügung, um ggf. auch individuelle Lösungen, insbesondere für die Zeit, in der Verhandlungen über Gesamtverträge andauern, auszuloten. Darauf hatte die GEMA bereits in ihrem Schreiben an die Mitglieder des Bundestages vom 11. Juni hingewiesen.
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