Für ein konzeptionelles Vorgehen der Bundesregierung bei der Energiewende
mit schwarz-gelber Mehrheit abgelehnter Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
1. Die politischen und gesellschaftlichen Hoffnungen und Erwartungen an die Energiepolitik der Bundesregierung haben sich nicht erfüllt. Die vor einem Jahr mit dem Atomausstieg eingeleitete Energiewende ist kein Ereignis, sondern ein langwieriger Prozess, der konzeptionelles Handeln erfordert. Dies lässt die Energiepolitik der Bundesregierung in weiten Teilen vermissen. Bei der Formulierung von Maßnahmen zur dringend notwendigen Umgestaltung unserer Energielandschaft greift sie lediglich Einzelaspekte auf.
2. Die Energiepolitik der Bundesregierung ist neben der inhaltlichen Konzeptionslosigkeit auch geprägt von Mängeln in der internen Abstimmung. Inhaltliche Widersprüche treten offen zu Tage und verzögern die dringend notwendigen Regelungen.
3. Das Ausbleiben eines in sich schlüssigen Energiekonzepts für die Bundesrepublik Deutschland hat die Energiewende spürbar verzögert. Das Ausbleiben klarer und abgestimmter Ziele verunsichert gleichermaßen Energieversorger, Industrie und private Verbraucherinnen und Verbraucher, hemmt notwendige Investitionen und gefährdet die Versorgungssicherheit. Dies schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland mit allen Konsequenzen für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine strukturierte und konzeptionelle Energiepolitik umzusetzen. Unter Herstellung eines breiten parlamentarischen Konsens im Deutschen Bundestag und unter Beteiligung der Länder ist unverzüglich ein „Masterplan Energiewende“ aufzustellen, der alle Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und Energieeffizienz, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Ausbau der Übertragungs- und Speicherinfrastrukturen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch ergänzende hocheffiziente konventionelle Kapazitäten umfasst. Außerdem ist ein aussagekräftiges Monitoring zur Energiewende zu konzipieren und durchzuführen.
Begründung
Deutschland erlebt eine energiepolitische Zäsur. Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat zum Gesetzespaket der Energiewende sind - abgesehen von einem Vermittlungsverfahren - abgeschlossen. Damit ist der Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland besiegelt. Das gesamte gesellschaftliche und politische Spektrum hat vor dem Hintergrund der risikoträchtigen Atomkraft, des Klimaschutzes und der Ressourcen- und Importabhängigkeiten eine gemeinsame und umfassende Vision, nämlich eine zukünftig auf Erneuerbaren Energien fußende Energieversorgung. Hier gilt es nun, mutig und entschlossen die tatsächlich notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die im Wesentlichen von privaten Investoren umzusetzenden und von der Akzeptanz der Menschen in unserem Staat getragenen vielfältigen Veränderungen unseres Energiesystems zügig und effektiv ins Werk gesetzt werden können.
Doch stattdessen vermittelt die Politik der Bundesregierung nun den Eindruck, mit der Novelle zum Atomgesetz und den übrigen Gesetzesänderungen des letzten Jahres sei der Umbau der deutschen Energielandschaft erledigt. Sofern tatsächlich aber konkreter Handlungsbedarf erkannt wird, gehen Monate offenen Disputs ins Land, bis letztlich Formelkompromisse verkündet werden, die den tatsächlichen Herausforderungen kaum gerecht werden. Dies gilt etwa für die Frage der Positionierung des Bundes zum Entwurf der Energieeffizienz-Richtlinie der EU und für die aktuelle Reaktion auf die seit längerem bekannten Probleme bei der Förderung der Erneuerbaren Energien, speziell zur Einspeisevergütung für Solarstrom. Auch der halbherzige Umgang mit einem umfassenden Monitoring aller Facetten der Energiewende, zudem ohne Einbindung der Länder, ist hierfür ein Beispiel.
Dieses konzeptionslose Agieren ist kontraproduktiv, verunsichert alle Beteiligten und verzögert sämtliche Prozesse. Eine erfolgreiche Energiewende erfordert vielmehr ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Konzept einer ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Energiepolitik der Bundesregierung. Ein solcher „Masterplan Energiewende“, der wirklich alle wichtigen Aspekte der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Neuausrichtung umfasst, muss die Themen der Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien, des Netzausbaus und der Speichertechnik und der Vorhaltung konventioneller Erzeugungskapazitäten zusammenführen. Er muss gleichzeitig Anreize schaffen für die dringend notwendigen Investitionen zugunsten von effizienter Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Energie einerseits und ebenso in eine effiziente Energienutzung auf der Verbraucherseite. Der Masterplan Energiewende muss begleitet werden von einem aussagekräftigen Monitoring aller Prozesse, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und korrigieren zu können. Selbstverständlich sind dabei auch die Entwicklung der Energiepreise und mögliche Arbeitsplatzeffekte zu erfassen und darzustellen.
Vor dem Hintergrund regionaler Besonderheiten hinsichtlich der Erzeugungspotentiale und der Nachfragesituation und zum Ausgleich unterschiedlicher Rückwirkungen der Energiewende sind die Länder am Masterplan und am Monitoring zwingend zu beteiligen.
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