Kreativpakt statt Kulturkampf PDF Drucken E-Mail
Planungsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion   
Dienstag, den 22. Mai 2012

Streit um das Urheberrecht

Der Streit um das Urheberrecht im Internet spitzt sich zu. Die Sprache wird unversöhnlicher und der Streit wird militanter.

Der Kulturkampf aber führt in die Sackgasse. Er verkennt, dass Urheber, Nutzer und Verwerter in einer symbiotischen Beziehung zueinander stehen. Sie alle wollen und nutzen kulturelle und krea­tive Inhalte. Die vielfältigen Interessen müssen in Einklang und zu einem fairen Ausgleich gebracht werden. Das kann nur im Dialog geschehen.

Wir arbeiten an einem Kreativpakt, der die Freiheit der Kommunikation im Netz und die Rechte derer, die von kreativer Arbeit leben, gleichermaßen schützt. Wir brauchen nutzerfreundliche Ge­schäftsmodelle, die den leichten Zugang legalisieren statt Nutzer zu kriminalisieren. Wir wollen Kreative gegenüber den Verwertern stärken.

Die SPD tritt für die Interessen der Urheber und Kreativschaffenden ein. Viele von ihnen wollen und müssen von ihrer kreativen und künstlerischen Arbeit leben. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Rechte am geistigen Eigentum auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden, ohne die Frei­heit des Netzes durch Kontrolle einzuschränken.

1. Ein neuer Kulturkampf?

In den letzten Wochen ist die Debatte um das Urheberrecht in der digitalen Welt neu entbrannt: Der Schriftsteller Sven Regener machte den Anfang, als er sich im März stellvertretend für viele Kreative in einem Radio-Interview ob der Angriffe vor allem der Piratenpartei auf das Urheberrecht die Wut von der Seele redete.1 Es folgten ein offener Brief von 51 Tatort-Autoren,2 eine Handelsblatt-Aktion „Mein Kopf gehört mir“3und schließlich der Aufruf „Wir sind die Urheber“4, den 100 Schriftsteller und Künstler (unter anderen Martin Walser, Julia Franck, Helmut Dietl, Roger Willemsen, Charlotte Roche) erstunterzeichneten. Die Botschaft der Kreativen: „Das Urheberrecht ermöglicht, dass wir Künstler und Autoren von unserer Arbeit leben können.“5Die neuen Realitäten des Internets recht­fertigten nicht den Diebstahl geistigen Eigentums. Daher müsse das Urheberrecht gestärkt werden.

Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem zentralen Konflikt in der digitalen Gesellschaft entwickelt. Die SZ spricht von einem neu entflammten „Kulturkampf“.6Scheinbar unversöhnlich ste­hen die Urheber und Kulturschaffenden auf der einen Seite den Nutzerinnen und Nutzern, streitba­ren Netzaktivisten („Wir scheißen auf euer Urheberrecht“7) und Piraten auf der anderen Seite ge­genüber. „Schluss mit dem Hass“ mahnte FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher vergangene Woche angesichts der aufgeheizten Debatte und unterbreitete Vorschläge „zur Abrüstung“.8

Der Arbeitskreis Urheberrecht und das Zukunftsprojekt „Kreativpakt“ der SPD-Bundestagsfraktion entwickeln Vorschläge, wie das Urheberrecht fair und zeitgemäß gestaltet werden kann. Dabei gehen wir von folgenden Prämissen aus:

Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigentum angemessenen Schutz. Wir treten dafür ein, Urheber und Kreative zu stärken und angemessen zu vergüten. Sie sind es, die mit ihrer kreativen, künstlerischen und geistigen Arbeit Werte schaffen, von denen sie selbst, aber auch Verwerter und Nutzer profitieren. Viele Kreative wollen und müssen von ihrer kreativen und künstlerischen Arbeit leben können. Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Wir wollen Urheberinnen und Urhe­ber im Verhältnis zum Verwerter stärken. Und wir wollen, dass ihre Rechte am geistigen Eigen­tum auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können. Dazu gehört, bestimmte Praktiken nicht einfach auf Kosten der Rechteinhaber zu legalisieren. Die Frage, ob und wie das Urheber­recht in der digitalen Welt Bestand hat, ist nicht nur eine sozial-, rechts-, medien- oder kulturpoli­tische Frage. Sie ist auch eine Frage danach, wie wichtig kulturelle Inhalte und kreatives Schaffen für unsere Gesellschaft insgesamt sind.

Die Freiheit des Internet muss gewahrt bleiben. Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht unver­hältnismäßig kriminalisiert werden. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Inhalte mit den digitalen Möglichkeiten gut zugänglich und nutzbar sind, zu einem als fair empfunde­nen Preis. Die generelle Durchsetzung urheberrechtlicher Ausschließlichkeitsansprüche birgt im digitalen Umfeld die Gefahr unangemessener Freiheitseinbußen durch Überwachungsmaßnah­men (z.B. Datenfilterung), die einer freien und demokratischen Gesellschaft nicht gerecht wer­den. Sinnvoll erscheint daher ein modularer Ansatz bei der Reaktion auf Rechtsverletzungen im Netz, verbunden mit dem Appell an die Rechteinhaber, von Vorschlägen explizit abzurücken, die als Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer ein „Abklemmen vom Netz“ oder Netzsperren fordern. Einfache und nutzerfreundliche Geschäftsmodelle müssen un­terstützt werden, die eine legale Nutzung geschützter Inhalte, verbunden mit einer angemes­senen Vergütung, ermöglichen. Sie sind die beste Antwort auf digitale Piraterie.

Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf den Konflikt um das Urheber­recht entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinausgeht. Das wollen wir ändern. Mit dem vom Arbeitskreis Urheberrecht vorgelegten Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht suchen wir den politischen Dialog in der Sache.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung verschärft dagegen den Streit um das Urheberrecht durch Nichtstun. Der im Koalitionsvertrag angekündigte Dritte Korb zur Urheberrechtsreform bleibt leer und wird in dieser Legislaturperiode wohl auch nicht mehr gefüllt. Stattdessen bedient Schwarz-Gelb mit dem Leistungsschutzrecht für Verlage einseitig die Interessen der Verwerter.

2. Warum ist das Thema so kompliziert?

Das Urheberrecht basiert auf der Idee des Rechts vom geistigen Eigentum, etwa in den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es „beschreibt das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes“9. Ziele des Urheberrechts sind gemäß § 11 Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Schutz der Ur­heberpersönlichkeitsrechte, der Schutz des Urhebers in der Nutzung des Werkes sowie die Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.10

Die Digitalisierung verschafft dem Thema Urheberrecht eine völlig neue räumliche und wirtschaftli­che Dimension. Das Internet hat enorme Auswirkungen auf den Tausch immaterieller Güter. Digitale Inhalte lassen sich technisch jederzeit und überall verfügbar machen und mit geringem Aufwand ohne Qualitätsverlust unendlich oft reproduzieren. Mit der Digitalisierung und weltweiten Vernet­zung geht somit eine Vielzahl neuer Möglichkeiten einher, sich kreativ und schöpferisch zu betätigen bzw. an kulturellen Werken teilzuhaben. Gerade das Internet eröffnet Zugänge, die bislang kaum möglich waren. Gleichzeitig gerät das Urheberrecht durch die neuen technischen Möglichkeiten er­heblich unter Druck. Das Recht am geistigen Eigentum und dessen Durchsetzung muss dabei mit an­deren Grundrechten (Recht auf Informationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung etc.) abgewogen werden.

2.1 Chancen vs. Risiken

Ideen, Kreativität und freier Austausch sind der Pulsschlag einer lebendigen demokratischen Kultur. Kreativität formt unsere Wissens- und Informationsgesellschaft. Die Digitalisierung und das Internet bieten enorme Chancen, stellen aber auch das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Chancen liegen in den neuen Möglichkeiten von kultureller Teilhabe und Vermittlung, politischer Partizipation und Demokratie, aber auch der Verwertung und Verbreitung kreativer Leistungen. Der Zugang zu Wissen und Kultur wird demokratisiert. Um diese Chancen tatsächlich nutzen zu können, müssen die Rahmenbedingungen verbessert und das Urheberrecht angepasst werden, um die Verbreitung und die Nutzung kreativer und kultureller Inhalte zu befördern.

Eine solche Weiterentwicklung des Urheberrechts darf aber das Recht eines Urhebers an seinem Werk nicht infrage stellen. Vor allem geht es um sein Recht der Verwertung. Hier liegen die Risiken. Zum einen empfinden viele Nutzer ein Sichverschaffen und Vervielfältigen digitaler Werke als nicht sozialschädlich, da digitale Inhalte beliebig reproduzierbar sind. Zum anderen gibt es die Kritiker des Urheberrechts, die das geistige Werk als Gemeingut betrachten und im Vorgang des Vervielfältigens keinen Verstoß gegen das Recht des Urhebers an seinem Werk sehen. Gleichwohl müssen die Kultur- und Kreativschaffenden vor der digitalen Prekarisierung ihrer Arbeit durch faktische Enteignung ge­schützt werden.

2.2 Legal vs. illegal

Das Internet hat die Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urhe­berrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugrei­fen –legal und illegal. Eine Nutzung geistigen Eigentums ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt nicht nur eine Urheberrechtsverletzung dar, sondern in vielen Fällen auch die Begehung einer Straf­tat. Zugleich werden diese Rechtsverstöße zumeist von ansonsten rechtstreuen Bürgern begangen, was ein Indiz für mangelndes Unrechtsbewusstsein und fehlende Akzeptanz der Norm ist. Zwar ist die illegale Nutzung in den vergangenen Jahren durch intensivere Rechtsverfolgung zurückgegangen. Dennoch bleibt die Kreativwirtschaft11mit einer hohen Zahl illegaler Downloads konfrontiert, die nach wie vor immense Schäden verursacht. Neben Musik werden zunehmend Filme, E-Books und Hörbücher illegal im Internet angeboten und heruntergeladen. Die Kehrseite ist die Entstehung einer „Abmahnindustrie, die in unsäglich aufwendigen und extrem teuren Verfahren IP-Adressen identifi­ziert, jeden noch so kleinen Regelverstoß ahndet, grotesk überhöhte Strafzölle mit einer Durch­schnittssumme von 1000 Euro erhebt und damit (...) allein 2011 Einnahmen in Höhe von 190 Millio­nen Euro generierte, die in Anwaltskanzleien und Eintreiberbüros größtenteils versickern.“12

Gleichzeitig wird der Kreativwirtschaft nicht unberechtigt entgegen gehalten, sie hätte die Entwick­lung von funktionierenden und nutzerfreundlichen Angeboten zur legalen digitalen Nutzung ihrer kreativen Inhalte verschlafen. Solche legalen Geschäftsmodelle etablieren sich aktuell mit zuneh­menden Erfolg, zumal die Mediennutzung über das Internet weiter deutlich zunimmt, wie im Bereich von Online-Angeboten bei Videospielen zu sehen ist. Studien belegen ein großes Interesse an inter­netbasierten Kulturangeboten. Entscheidend wird daher sein, wie nutzerfreundlich diese Angebote gestaltet sind und in welchem Umfang die Bereitschaft der Nutzer besteht, für diese Angebote ent­sprechend zu zahlen.

2.3 Urheber vs. Nutzer vs. Verwerter

In der aktuellen Debatte wird völlig zu Unrecht ein Gegeneinander zwischen den Urhebern und Krea­tiven auf der einen und den Nutzern auf der anderen Seite heraufbeschworen. Zugleich werden die Verwerter, als „Content-Mafia“ diffamiert, von denjenigen angegriffen, die die Rolle und Bedeutung der Verwerter in der Vermittlung und Aufbereitung von kreativen und kulturellen Inhalten für die Nutzung entweder nicht verstanden haben oder bewusst ignorieren. Ohne die Verwerter, zu denen Verlage, Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften zu zählen sind, wäre es vielen Urhebern nicht möglich, ihr geistiges Schaffen entsprechend zu vermitteln, zu vermarkten und dafür eine Vergütung zu erlösen. Die Verwerter nehmen eine „veredelnde“ Funktion wahr, indem sie Buchtexte redigieren, Newcomer-Bands promoten oder die Tantiemen für die öffentliche Aufführung des Werkes generie­ren, von der der Urheber sonst keine Kenntnis gehabt hätte.

Urheber, Nutzer und Verwerter stehen somit in einem Dreiecksverhältnis zueinander, welches durch das Urheberrecht geregelt wird. Zwischen diesen drei Akteursgruppen besteht eine gewisse Abhän­gigkeit, wobei beim Urheber und Kreativen die schwächste Position in der Verhandlung über Vergü­tung und Entgelte vermutet werden muss. Die Digitalisierung und das Internet verschieben diese Beziehung untereinander deutlich. Nutzer können zu Produzenten und Urhebern werden („Prosumenten“). Urheber und Kreative können und wollen ihre Werke im Internet direkt bekannt machen, ohne die Verwerter einbeziehen zu müssen. Verwerter müssen neue Aufgaben in diesem Geflecht finden sowie bestehende Verwertungsketten und Geschäftsmodelle anpassen.

3. Worin besteht der Handlungsbedarf?

Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und Drit­ten, denen er Nutzungs- oder Verwertungsrechte einräumen kann. Nach der 2002 beschlossenen Novellierung zeigt die Praxis, dass die mit dem Urhebervertragsrecht angestrebte Stärkung des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen bislang kaum wirksam erreicht werden konnte.

Es gibt noch zu wenig einfache und nutzerfreundliche Geschäftsmodelle, die die legale Nutzung geschützter Inhalte mit einer angemessenen Vergütung verbinden.

Pauschale Vergütungsmodelle, die die nichtkommerzielle Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken ermöglichen, sind unter der Prämisse zu prüfen, dass eine faire Beteiligung der Urheber erfolgt und keine Legalisierung einer massenhaften uner­laubten Nutzung digitaler Werke stattfindet. Eine allgemeine Kulturflatrate wird diesen Heraus­forderungen nicht gerecht.

Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichti­ges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt, muss jedoch im Hinblick auf ihre Verpflichtun­gen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke weiterentwickelt werden.

Die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum muss effektiver erfolgen, ohne jedoch in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen und diese unverhältnismäßig zu be­schränken. Das Unwesen, bei dem Abmahnungen nicht mehr die an sich legitime Rechtsverfolgung zum Ziel haben, sondern ein lukratives Geschäftsmodell einer kleinen Gruppe von Anwälten sind, damit aber private Nutzer an den Rand des finanziellen Ruins treiben können, muss beschränkt werden.

Plattformen, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums aus­gerichtet sind, können schon heute wirksam bekämpft werden, wie die Fälle kino.to und mega­upload.com zeigen. Jedoch muss es Rechteinhabern besser als bisher möglich sein, urheber­rechtsverletzende Inhalte von den Seiten eines Internetanbieters entfernen zu lassen.

Auch wenn das von den Verlegern geforderte eigene Leistungsschutzrecht kritisch zu bewerten ist, müssen sie dabei unterstützt werden, die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren wie Google News) effizient verfolgen zu können.

Das Urheberrecht besitzt auch im Wissenschafts- und Bildungsbereich eine immense Bedeutung. Verwertungsrechte für wissenschaftliche Autoren und die so genannten Schranken, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungs­recht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung der Werke (bspw. Bildung und Wissenschaft) schaffen sollen, müssen überprüft und ggfs. angepasst wer­den. Durch ein Zweitverwertungsrecht sollen wissenschaftliche Autoren gestärkt werden, das es ihnen ermöglicht, ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich zu machen.

Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichma­chen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitalisierung entsteht, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Dafür müssen Regelungen gefunden werden, damit verwaiste oder vergriffene Bücher onli­ne zugänglich bleiben, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu verschwinden drohen.

4. Was ist zu tun? Vergüten statt verbieten

Der Arbeitskreis Urheberrecht und das Zukunftsprojekt „Kreativpakt“ der SPD-Bundestagsfraktion arbeiten an tragfähigen Antworten auf die Frage, wie die Vergütung kreativer Inhalte im Internet praktikabel, gerecht und ohne Eingriff in andere Grundrechte aussehen kann.

Die Urheber, Künstler und Kulturschaffenden sind es, die mit ihrer kreativen, künstlerischen und geis­tigen Arbeit Werte schaffen, von denen sie selbst, aber auch Verwerter und Nutzer profitieren wol­len. Die Verwerter vermitteln und bereiten kreative und kulturelle Inhalte für die Nutzung auf. Die Nutzer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass kreative, künstlerische und kulturelle Inhalte mit den neuen Möglichkeiten der digitalen Welt gut zugänglich und nutzbar sind, d.h. ohne größere Be­schränkungen, ohne Eingriffe in Bürgerrechte, zu einem als fair empfundenen Preis.

Der „Kreativpakt“ war zunächst ein Angebot von Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden an die Politik, das die SPD-Bundestagsfraktion aufgegriffen hat. Gemeinsam mit den Kreativen und Urhe­bern erörtern wir ökonomische und technologische Fragen, Fragen der sozialen Sicherung, der Bil­dung und der Teilhabe, um die Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft für Wachstum und Be­schäftigung zu fördern. Mit dem Projekt schließt die SPD an ihre kulturelle Tradition an und versteht sich als Ansprechpartner, Sprachrohr und Vermittler für Künstler und Kreative in der Politik.

Das Urheberrecht ist ein maßgeblicher Baustein im Kreativpakt. Gemeinsam mit Vertretern der Ver­werter, Urheber, Kreativen und Nutzer entwickeln wir Vorschläge, die kreative Arbeit fördern und nicht behindern, die Angebote vor Verbote stellen und die den technischen Möglichkeiten der Medi­en gerecht werden. Im gemeinsamen Dialog wollen wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nut­zerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen finden.

4.1 „12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht“

Mit dem vom Arbeitskreis Urheberrecht vorgelegten Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht wollen wir eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Dabei stellen wir folgende 12 Thesen zur Diskussion. Das Thesenpapier wurde inzwischen auch an Vertreter der Nutzer, der Verwerter und der Urheber mit dem Angebot zum Dialog versandt. Zudem werden wir im Rahmen des Arbeitskreises Urheberrecht und des Projektes Kreativpakt der SPD-Bundestagsfraktion diese Thesen zur Diskussion stellen (u.a. im Rahmen des Zukunftsdialogs: https://zukunftsdialog.spdfraktion.de/) und weiterentwickeln mit dem Ziel, bis zum Sommer 2012 ein umfangreiches Positionspapier zu erarbeiten.

1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rech­nung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigentum angemessenen Schutz – national und international. Die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Ver‑

änderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kulturelle Teilhabe und Ver­mittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultureller Angebote zu verbes­sern. Kreativität und Ideen sind wesentliche Voraussetzungen einer lebendigen Kultur- und Krea­tivwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künst­ler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch- und anderen Branchen ihre kreative und künstleri­sche Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.

2.      Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteiligten Akteuren herzustellen. Sie muss darauf ausgerichtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Inte­ressen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Ur­heberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen innerhalb der Krea­tivwirtschaft thematisiert werden.

3.      Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwächere Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer ge­staltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.

4.      Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen –legal und illegal. Dies erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwickelt werden, die einfach und nutzerfreundlich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermöglichen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle sollte daher unterstützt und vorangetrieben werden. Bestehende attraktive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derartige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der freiwilligen Lizensierung, wie sie beispielsweise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzerfreundliche Möglichkeit unbürokratischer Rechteeinräumung darstellen und sollten gefördert werden.

5.      Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nicht­kommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen.Sie ist im Übrigen mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden und entzieht dem Urheber damit die Befugnis, über die Nut­zung seines Werkes selbst zu entscheiden. Schwierig ist es auch, eine gerechte Verteilung des Aufkommens an die Künstler, die sich an den Downloadzahlen orientieren müsste, zu gewährleis­ten. Demgegenüber begrüßt die SPD Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen. Wir können uns solche Modelle auch für andere digitale Inhalte vorstellen.

6.      Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichti­ges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und ist auch im europäischen Kontext weiterzuentwickeln. Das bedeutet aber zugleich, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflich­tungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke besser als bisher nach­kommen sowie die Kreativen gerecht am Erlös beteiligen.

7.      Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Sie dürfen die Bürge­rinnen und Bürger nicht in ihren Grundrechten, insbesondere nicht im Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig beschränken. Eine flächen­deckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staatlichen two- oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchset­zung bei Urheberrechtsverletzungen aus.

8.      Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzutreten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhältnismäßig sein. Geringfügige Rechtsverletzungen oder die Inanspruchnahme von Anschlussinhabern als Störer für das rechtswidrige Verhalten Dritter dürfen private Internet­nutzer nicht an den Rand des finanziellen Ruins treiben. Abmahnungen, deren eigentliches Ziel nicht mehr die an sich legitime Rechtsverfolgung, sondern eher ein lukratives Geschäftsmodell für eine kleine Gruppe von Anwälten ist, müssen eingeschränkt werden. Dem Abmahnmiss­brauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effektive Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein.

9.      Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattform­betreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums aus­gerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Dennoch müssen die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern überprüft und insoweit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf internationaler Ebene möglich sein muss, urhe­berrechtsverletzende Inhalte in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren von den Sei­ten eines Internetanbieters entfernen zu lassen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass auf Sei­ten mit eindeutig urheberrechtsverletzenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen generiert werden dürfen.

10.  Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können. Ob es hierfür gesetzlicher Ände­rungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische In­halte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profitieren. Die Einführung eines eigenen Leistungs­schutzrechts in der derzeit diskutierten Form ist dazu aber nicht erforderlich. Denn freier Infor­mationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwer­ken) ermöglichen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen –unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe –beeinträchtigt wird.

11.  Die SPD steht für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir brauchen ein Zweitverwertungsrecht für wis­senschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen wollen. Wir treten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein. Insbesondere die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen muss dauerhaft auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden.

12. Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichma­chen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitalisierung entsteht jedoch dann, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Hat eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber ergeben, dass dieser nicht feststellbar ist, soll gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Lizensierung durch Ver­wertungsgesellschaften ermöglicht werden. Auf diese Weise können verwaiste oder vergriffene Bücher online zugänglich erhalten werden, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu ver­schwinden drohen.

 

1Vgl. Bayern 2 vom 21.03.2012, http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html

2http://www.drehbuchautoren.de/nachrichten/2012/03/offener-brief-von-51-tatort-autoren-0

3http://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/mein-kopf-gehoert-mir-ueber-160-statements-zum­urheberrecht/6484234.html

4Aufruf „Wir sind die Urheber“! www.wir-sind-die-urheber.de(auch abgedruckt in: DIE ZEIT vom 10.05.2012)

5Ebd.

6Süddeutsche Zeitung vom 19.05.2012.

7http://wirsindfilesharer.wordpress.com/2012/05/11/wir-sind-filesharer/

8Frank Schirrmacher in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 13.05.2012.

9Juraform Lexikon, www.juraform.de

10Vgl. ebd.

11Unternehmen, die sich erwerbswirtschaftlich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.

12Frank Schirrmacher in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 13.05.2012.

 
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